Immobilie an Kinder
Petra Merlo

Petra Merlo

Die Immobilie an die Kinder verschenken

Leider gehen häufig Ehen in die Brüche, sodass in vielen Fällen auch die Immobilie, in der bislang die ganze Familie gelebt hat, ins Visier fällt. Sind beide Ehepartner Besitzer des Objektes, ist es nie leicht, eine direkte Lösung zu finden. Die Übertragung auf die Kinder kann in diesem Fall sehr sinnvoll, sollte das Eigentum im Familienbesitz bleiben.

Da die Trennung vom eigenen Zuhause häufig sehr schwer fällt, kann es eine gute Lösung sein, eine Immobilienübertragung auf die eigenen Kinder durchzuführen. Sollte es nur ein einziges Kind geben, ist eine Übergabe besonders sinnvoll. Bei Geschwistern sieht es schon wieder etwas anders aus, denn schnell kann es Streitigkeiten geben. Die Frage über die Verwendung der Immobilie kommt nämlich dann auf.

Eine gute Voraussetzung ist gegeben, wenn der Nachwuchs bereits erwachsen und berufstätig ist. In diesem Fall ist eine Übertragung unkompliziert möglich. Denn hier ist in der Regel gegeben, dass die Immobilie selbst genutzt wird und für die Unterhaltung (Steuer, Versicherung, Kosten für Müllabfuhr) aufgekommen werden kann. Ein Vormundschaftsgericht muss erst dann die Übertragung genehmigen, wenn das Kind noch minderjährig ist.

Übrigens besteht eine rechtliche Regelung, dass während der Scheidungsphase keine Eigentumsanteile über den Kopf des anderen hinweg verkauft werden dürfen. Beide haben gemeinsam im Rahmen der Zugewinngemeinschaft zu entscheiden.

Zudem müssen auch die steuerlichen Aspekte bei einer Immobilienübertragung berücksichtig werden. Dies ist äußerst wichtig. Eigentümer müssen nämlich wissen, dass sie das Haus oder die Wohnung nur dann steuerfrei an das Kind übergeben, wenn der Wert 400.000 € pro Elternteil nicht übersteigt. Schenkungen werden mit einem höheren Wert versteuert, wenn die Immobilie nicht vom Kind genutzt wird.

Der nächste Schritt wäre dann der Gang zum Notar. Ist sich nämlich die Familie einig, die Immobilie auf ein oder mehrere Kinder zu übertragen, wird ein entsprechender Vertrag aufgesetzt. Neben dem Punkt, dass das Eigentum auf das Kind übergeht, wird in manchen Fällen auch ein zusätzliches Wohnungsrecht oder unter Umständen ein Rückforderungsrecht für einen Elternteil vereinbart.

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